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   SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05 ER   

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https://dejure.org/2005,11364
SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05 ER (https://dejure.org/2005,11364)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2005 - S 51 SO 267/05 ER (https://dejure.org/2005,11364)
SG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - S 51 SO 267/05 ER (https://dejure.org/2005,11364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbewilligung der gewährten Haushaltshilfe für einen Querschnittsgelähmten; Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt trotz eines ausreichenden Einkommens oder Vermögens; Anspruch auf Leistungen zur Weiterführung des eigenen Haushaltes; Anspruch auf Bezahlung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung einer Haushaltshilfe für erwerbsfähige behinderte Menschen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Oldenburg, 30.05.2005 - S 2 SO 49/05

    Abweichende Erbringung; analoge Anwendung; andere Lebenslage; Anwendbarkeit;

    Auszug aus SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05
    Der geltend gemachte Anspruch lässt sich auch nicht aus einem "erweiternden Verständnis von § 61 Abs. 5 Nr. 4 SGB XII" herleiten (so allerdings SG Oldenburg, Beschl. v. 30.05.2005, - S 2 SO 49/05 ER -).
  • LSG Hamburg, 21.04.2005 - L 3 B 70/05

    Gewährung von einstweiligem Rechtschutz; Bewilligung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05
    Nach der Rechtsprechung der hamburgischen Sozialgerichte, der die Kammer folgt, scheidet seither die Gewährung einer Haushaltshilfe für Personen, die als erwerbsfähig im Sinne der Vorschriften des SGB II gelten, mangels gesetzlicher Anspruchsgrundlage grundsätzlich aus (vgl. LSG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2005, - L 3 B 70/05 ER S0 - SG Hamburg, Beschl. v. 09.05.2005, - S 56 SO 195/05 ER - v. 20.05.2005, - S 53 SO 201/05 ER - v. 08.06.2005, - S 53 SO 243/05 ER - v. 09.06.2005, - S 50 AS 430/05 ER - zu einem Einzelfall erheblicher Zweifel an der Erwerbsfähigkeit vgl. SG Hamburg, Beschl. v. 11.05.2005, - S 57 SO 185/05 ER -).
  • LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06

    Sozialhilfe - kranker bzw behinderter Mensch - Nichtvorliegen eines

    Aufgrund dieser spezialgesetzlichen Vorschrift für Fälle, in denen nur einzelne Tätigkeiten nicht verrichtet werden könnten, sei für eine erweiternde Auslegung kein Raum (Bezugnahme auf SG Hamburg vom 13. Juni 2005 - S 51 SO 267/05 ER - SG Stuttgart vom 29. September 2005 - S 21 SO 5122/05 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05

    Sozialhilfe

    Der gegenteiligen Auffassung, die aus der Vorschrift des § 27 Abs. 3 SGB XII, der der Vorgängerregelung des § 11 Abs. 3 BSHG entspricht, (maßgeblich für das BSHG: OVG Lüneburg, Urteil vom 18.08.1982, Az.: 4 A 35/82, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte, 33, 20, 23 f.; für das SGB XII: SG Oldenburg, Beschluss vom 30.05.2005, Az.: S 2 SO 49/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2005, Az.: S 51 SO 267/05 ER)ist nicht zu folgen (wie hier: Ottersbach in Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis Zwölftes Buch 2005, § 27 Rz. 38).
  • SG Stuttgart, 29.09.2005 - S 21 SO 5122/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung des beigeladenen Trägers -

    Denn der Inhalt der Leistungen umfasst nach § 61 Abs. 2 Satz 2 SGB XII die Leistungen der Pflegeversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 bis 8 SGB XI. Die hier begehrte Bezahlung einer stundenweise tätigen Haushaltshilfe ist von den dort in Bezug genommenen Vorschriften der §§ 36, 40 bis 43 SGB XI gerade nicht erfasst (vgl. SG Hamburg, Beschluss vom 13.6.2005, Az S 51 SO 267/05 ER).
  • SG Freiburg, 06.06.2008 - S 12 AS 860/06

    Arbeitslosengeld II - Betreuungs- (Service-, Grundleistungs-) Pauschale keine

    Denn diese Vorschrift regelt den Fall, dass - in der Regel nur übergangsweise - die gesamte Haushaltsführung übernommen werden muss (so genannte "große Haushaltshilfe"), nicht nur einzelne Verrichtungen, die zur Haushaltsführung gehören (so genannte "kleine Haushaltshilfe" - so auch SG Hamburg, Beschluss vom 13.6.2005, Az. S 51 SO 267/05 ER und Beschluss vom 27.10.2005, Az. S 58 SO 514/05 ER sowie SG Stuttgart, Beschluss vom 29.9.2005, Az. S 21 SO 5122/05 - alle veröffentlich in juris ).
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